Erklärung zur Barrierefreiheit

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.karriere.hamburg veröffentlichte Website der Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg (Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts), Senat der Freien und Hansestadt Hamburg, Personalamt.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseite im Einklang mit den Bestimmungen des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraf 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragrafen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraf 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraf 11 HmbBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf 

  • einer von der DIAS GmbH am 21.05.2024 von Volker Schönenberger vorgenommenen Bewertung durch BIK BITV-Web-Test und wurde aktualisiert am 14.02.2025.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen

  • wegen der folgenden Ausnahmen teilweise

 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • 9.1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften:
    Die Überschriften beginnen bei h2, da beim Bühnenbild der Slogan „Jobs, so bunt wie das Leben.“ Die Überschrift h1 ersetzt. Dieses Vorgehen bezieht sich auf die gesamte Website und ist in sich einheitlich.
  • 9.2.4.1 Blöcke überspringen: Es mangelt an Sprunglinks und einer „main“-Bereichsauszeichnung des Inhaltsbereichs.
  • 9.2.4.2 Seite mit Titel: Bei Suchergebnissen fehlt der Seitentitel.
  • 9.4.1.1 Syntaxanalyse: Doppelte Werte bei HTML-Elementen mit Typ ID vorhanden.

 §4 der BITV 2.0

  • Erläuterungen in Leichter Sprache sind nicht vorhanden.
  • Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache sind nicht vorhanden.

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind bis Ende 2025 geplant:

  • Übersetzung der wesentlichen Inhaltsseiten in Leichte Sprache
  • Übersetzung der wesentlichen Inhaltsseiten in Deutsche Gebärdensprache

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24.01.2025 erstellt und zuletzt am 26.02.2025 überprüft.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter personalmarketing@personalamt.hamburg.de.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraf 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.hamburg.de/schlichtungsstelle-behinderung.

So erreichen Sie die Schlichtungsstelle:

E-Mail: schlichtungsstelle-hmbbgg@soziales.hamburg.de

Post:    Schlichtungsstelle HmbBGG

c/o Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA)

Dammtorstraße 14, 20354 Hamburg