FAQ rund ums Bewerben

Eine junge Frau sitzt an einem Schreibtisch im Beratungsgespräch mit einem Mann.
© Personalamt, Freie und Hansestadt Hamburg
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FAQ - Fragen, so bunt wie unsere Stadt

Die Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg bietet dir vielfältige Möglichkeiten. Vielleicht hast du bei der Suche nach einem unserer bunten Jobs Fragen. Dann findest du hier einige Antworten rund um die Themen Arbeitgeberin, Bewerbungsprozess und Stellenanzeigen. Hast du Fragen zu einer konkreten Stellenanzeige? In jeder Ausschreibung findest du Kontaktpersonen, die dir gern weiterhelfen.

Hinweise zur Bewerbung

Wo finde ich die Stellenanzeigen der Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg?

Unsere aktuellen Stellenanzeigen findest du im Stellenportal der Freien und Hansestadt Hamburg. Diese werden täglich aktualisiert.

Wie kann ich mich bewerben?

Alle Personen haben die Möglichkeit, sich jederzeit auf externe Stellenanzeigen zu bewerben. Darüber hinaus können sich Mitarbeitende der Freien und Hansestadt Hamburg sowie Personen mit einem Grad der Schwerbehinderung oder diesen Personen Gleichgestellte auch auf interne Stellenanzeigen bewerben.
Die Bewerbung erfolgt online über den Button „Jetzt online bewerben“ am Ende der jeweiligen Stellenanzeige.

Kann ich mich automatisch über neue Stellenanzeigen informieren lassen?

Ja, indem du unseren Stellennewsletter abonnierst, kannst du dich über neue Stellenanzeigen im Stellenportal informieren lassen. Die Anmeldung für den Newsletter findest du hier: Stellennewsletter Freie und Hansestadt Hamburg

Kann ich mich initiativ bewerben?

Initiativbewerbungen sind i.d.R. nur für einige ausgewählte Berufsgruppen möglich, (z.B. IT-Berufe, Ärztinnen/Ärzte).

Kann ich mich mit einem ausländischen Berufsabschluss bewerben?

Ja, grundsätzlich ist dies möglich. Dein Hochschulabschluss muss von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) anerkannt sein. 

Mehr Informationen findest du unter folgenden Links:

Kann ich mich mit einem ausländischen Hochschulabschluss bewerben?

Ja, grundsätzlich ist dies möglich. Dein Hochschulabschluss muss von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) anerkannt sein. 

Mehr Informationen findest du unter folgenden Links:

Worauf muss ich bei meiner Bewerbung achten?

Für die Berücksichtigung deiner Bewerbung im Auswahlverfahren musst du zwingend die im Feld „Profil“ erforderlichen Kriterien der Stellenanzeige erfüllen. Anderenfalls dürfen wir deine Bewerbung aus rechtlichen Gründen leider nicht berücksichtigen.

Grundsätzlich dürfen wir nur Bewerbungen einbeziehen, die innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangen sind.  Das in der Stellenanzeige genannte Datum ist der letzte Tag, an dem du deine Bewerbung an uns senden kannst.

Welche Unterlagen muss ich meiner Bewerbung beifügen?

In der Ausschreibung der Stelle ist angegeben, welche Dokumente eingereicht werden müssen. Typischerweise umfassen diese: Anschreiben oder Motivationsschreiben, Lebenslauf, Nachweise über erforderliche Abschlüsse, aktuelle Beurteilungen oder Arbeitszeugnisse (nicht älter als drei Jahre), gegebenenfalls ein Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung.

Kann ich auch Unterlagen nachreichen?

Ja, falls Bewerbungsunterlagen fehlen, fordern wir diese an. Wir bitten die Bewerber:innen z.B. fehlende Zeugnisse oder Unterlagen nachzureichen. Dies kann über das Bewerber:innenportal (Stellenportal) erfolgen, über das die Bewerbung ursprünglich eingereicht wurde.

Was passiert, nachdem ich mich beworben habe?

Nach Abschluss der Bewerbungsfrist werden die eingegangenen Bewerbungen zunächst geprüft.
Das Recruiting-Team der ausschreibenden Behörde erstellt eine Vergleichsanalyse der Bewerber:innen anhand der geforderten und wünschenswerten Kriterien sowie unter Berücksichtigung der neuesten Leistungsbeurteilungen und Zeugnisse. Auf Basis der Analyse wird dann entschieden, wer zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird und die Einladungen werden versandt.

Wie lange muss ich nach meiner Bewerbung warten, bis ich eine Rückmeldung bekomme?

Die Zeit des Wartens ist abhängig von der jeweiligen Position und der Anzahl der eingegangenen Bewerbungen. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist prüft die ausschreibende Dienststelle die eingegangenen Bewerbungen und entscheidet, wer zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird.

Die Dauer dieses Prozesses kann abhängig von der Anzahl der Bewerbungen variieren. Ebenso müssen die Termine mit allen teilnehmenden Personen an einem Vorstellungsgespräch abgestimmt werden. Auch die ausschreibende Dienststelle hat ein großes Interesse an der Besetzung der ausgeschriebenen Stelle hat und wird Bewerbenden schnellstmöglich eine aussagekräftige Rückmeldung geben.

Wie kann ich den Stand meiner Bewerbung erfahren?

Um den Stand deiner Bewerbung zu erfahren, kannst du entweder eine E-Mail an die in der Stellenausschreibungen genannte Kontaktperson senden oder die zuständige Recruiterin bzw. den zuständigen Recruiter telefonisch kontaktieren. Auch im persönlichen Konto des Bewerbungsmanagementsystems (BMS) kannst du den Status deiner Bewerbung sehen.

Rund ums Auswahlverfahren

Was erwartet mich im Vorstellungsgespräch?

Das Vorstellungsgespräch findet auf Basis eines strukturierten Interviews statt. Allen Bewerbenden werden dieselben Fragen gestellt.

Wer sitzt im Auswahlgremium bei einem Bewerbungsgespräch?

Oberste Priorität ist es, allen Bewerbenden ein faires und rechtssicheres Bewerbungsverfahren zu gewähren. Daher nehmen neben ein bis zwei Personen aus dem suchenden Fachbereich und dem Recruiting-Team in der Regel auch jeweils eine Person des Personalrats, des Bereichs Gleichstellung und gegebenenfalls des Bereichs der Schwerbehindertenvertretung teil.

Nach welchen Kriterien wird die Auswahlentscheidung getroffen?

Bei der Auswahlentscheidung wird das Prinzip der sog. „Bestenauslese“, das heißt eine Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu Grunde gelegt. Dieses ist im Artikel 33, Absatz 2 Grundgesetz festgelegt.

Entscheidend dabei sind die in der Stellenanzeige angegebenen erforderlichen Qualifikationen. Jede Bewerbung wird in Bezug darauf geprüft. Falls Unsicherheiten bestehen, wird gegebenenfalls Kontakt mit den Bewerbenden aufgenommen. Die zusätzlichen Qualifikationen werden als weitere Faktoren betrachtet und bei der genaueren Ausschärfung im Bewerbervergleich herangezogen.

Kann ich auch in Teilzeit arbeiten?

Ja, Positionen innerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg sind grundsätzlich sowohl für Vollzeit- als auch Teilzeitarbeit geeignet. Diese Informationen sind in der Stellenausschreibung vermerkt. Sollte eine Stelle lediglich für Teilzeitarbeit geeignet sein, wird der prozentuale Umfang in der Anzeige ebenfalls angegeben.