Unsere aktuellen Stellenanzeigen findest du im Stellenportal der Freien und Hansestadt Hamburg. Diese werden täglich aktualisiert.
Alle Personen haben die Möglichkeit, sich jederzeit auf externe Stellenanzeigen zu bewerben. Darüber hinaus können sich Mitarbeitende der Freien und Hansestadt Hamburg sowie Personen mit einem Grad der Schwerbehinderung oder diesen Personen Gleichgestellte auch auf interne Stellenanzeigen bewerben.
Die Bewerbung erfolgt online über den Button „Jetzt online bewerben“ am Ende der jeweiligen Stellenanzeige.
Ja, indem du unseren Stellennewsletter abonnierst, kannst du dich über neue Stellenanzeigen im Stellenportal informieren lassen. Die Anmeldung für den Newsletter findest du hier: Stellennewsletter Freie und Hansestadt Hamburg
Initiativbewerbungen sind i.d.R. nur für einige ausgewählte Berufsgruppen möglich, (z.B. IT-Berufe, Ärztinnen/Ärzte).
Ja, grundsätzlich ist dies möglich. Dein Hochschulabschluss muss von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) anerkannt sein.
Mehr Informationen findest du unter folgenden Links:
Ja, grundsätzlich ist dies möglich. Dein Hochschulabschluss muss von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) anerkannt sein.
Mehr Informationen findest du unter folgenden Links:
Für die Berücksichtigung deiner Bewerbung im Auswahlverfahren musst du zwingend die im Feld „Profil“ erforderlichen Kriterien der Stellenanzeige erfüllen. Anderenfalls dürfen wir deine Bewerbung aus rechtlichen Gründen leider nicht berücksichtigen.
Grundsätzlich dürfen wir nur Bewerbungen einbeziehen, die innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangen sind. Das in der Stellenanzeige genannte Datum ist der letzte Tag, an dem du deine Bewerbung an uns senden kannst.
In der Ausschreibung der Stelle ist angegeben, welche Dokumente eingereicht werden müssen. Typischerweise umfassen diese: Anschreiben oder Motivationsschreiben, Lebenslauf, Nachweise über erforderliche Abschlüsse, aktuelle Beurteilungen oder Arbeitszeugnisse (nicht älter als drei Jahre), gegebenenfalls ein Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung.
Ja, falls Bewerbungsunterlagen fehlen, fordern wir diese an. Wir bitten die Bewerber:innen z.B. fehlende Zeugnisse oder Unterlagen nachzureichen. Dies kann über das Bewerber:innenportal (Stellenportal) erfolgen, über das die Bewerbung ursprünglich eingereicht wurde.
Nach Abschluss der Bewerbungsfrist werden die eingegangenen Bewerbungen zunächst geprüft.
Das Recruiting-Team der ausschreibenden Behörde erstellt eine Vergleichsanalyse der Bewerber:innen anhand der geforderten und wünschenswerten Kriterien sowie unter Berücksichtigung der neuesten Leistungsbeurteilungen und Zeugnisse. Auf Basis der Analyse wird dann entschieden, wer zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird und die Einladungen werden versandt.
Die Zeit des Wartens ist abhängig von der jeweiligen Position und der Anzahl der eingegangenen Bewerbungen. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist prüft die ausschreibende Dienststelle die eingegangenen Bewerbungen und entscheidet, wer zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird.
Die Dauer dieses Prozesses kann abhängig von der Anzahl der Bewerbungen variieren. Ebenso müssen die Termine mit allen teilnehmenden Personen an einem Vorstellungsgespräch abgestimmt werden. Auch die ausschreibende Dienststelle hat ein großes Interesse an der Besetzung der ausgeschriebenen Stelle hat und wird Bewerbenden schnellstmöglich eine aussagekräftige Rückmeldung geben.
Um den Stand deiner Bewerbung zu erfahren, kannst du entweder eine E-Mail an die in der Stellenausschreibungen genannte Kontaktperson senden oder die zuständige Recruiterin bzw. den zuständigen Recruiter telefonisch kontaktieren. Auch im persönlichen Konto des Bewerbungsmanagementsystems (BMS) kannst du den Status deiner Bewerbung sehen.
Das Vorstellungsgespräch findet auf Basis eines strukturierten Interviews statt. Allen Bewerbenden werden dieselben Fragen gestellt.
Oberste Priorität ist es, allen Bewerbenden ein faires und rechtssicheres Bewerbungsverfahren zu gewähren. Daher nehmen neben ein bis zwei Personen aus dem suchenden Fachbereich und dem Recruiting-Team in der Regel auch jeweils eine Person des Personalrats, des Bereichs Gleichstellung und gegebenenfalls des Bereichs der Schwerbehindertenvertretung teil.
Bei der Auswahlentscheidung wird das Prinzip der sog. „Bestenauslese“, das heißt eine Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu Grunde gelegt. Dieses ist im Artikel 33, Absatz 2 Grundgesetz festgelegt.
Entscheidend dabei sind die in der Stellenanzeige angegebenen erforderlichen Qualifikationen. Jede Bewerbung wird in Bezug darauf geprüft. Falls Unsicherheiten bestehen, wird gegebenenfalls Kontakt mit den Bewerbenden aufgenommen. Die zusätzlichen Qualifikationen werden als weitere Faktoren betrachtet und bei der genaueren Ausschärfung im Bewerbervergleich herangezogen.
Ja, Positionen innerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg sind grundsätzlich sowohl für Vollzeit- als auch Teilzeitarbeit geeignet. Diese Informationen sind in der Stellenausschreibung vermerkt. Sollte eine Stelle lediglich für Teilzeitarbeit geeignet sein, wird der prozentuale Umfang in der Anzeige ebenfalls angegeben.